Betreiberhaftpflicht

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, ob auf eigenen oder fremden Grundstücken, hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Die Betreiberhaftpflichtversicherung schützt den Betreiber vor unerwarteten Haftpflichtansprüchen Dritter.

Darüberhinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat.

Einen gesonderten Haftpflichtversicherungsvertrag sollten Sie immer abschließen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden errichten und betreiben.

Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden am Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, z.B. bei einem Brand, oder durch Eindringen von Wasser. (Allmählichkeitsschäden)